Arzt für Kinder- und Jugendmedizin, Neonatologe, Dipl. Biologe,
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Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz warnt besonders bei Kindern vor dem regelmäßigen Konsum von Fencheltee. Kräutertees und eine Vielzahl von Gewürzen enthalten die pflanzlichen Inhaltsstoffe Estragol und Methyleugenol. Die Stoffe zeigten in mehreren Versuchsreihen krebsauslösende und Erbgut verändernde Wirkungen, teilte das Institut in Berlin mit. Unter den Gewürzen sind nach Angaben der Experten etwa Estragon, Basilikum, Anis, Sternanis, Piment, Muskatnuss und Lemongras. Auch Erwachsene sollten den Konsum betroffener Kräutertees und Gewürze, "der über den gelegentlichen Einsatz in der Küchenpraxis hinausgeht", aus Vorsorgegründen einschränken..
Fencheltee wird Kindern etwa bei Blähungen verabreicht. Über längere Zeiträume sollte er ihnen nur nach Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker gegeben werden, teilte das Institut mit. Speziell bei Kindertees sollten Estragol und Methyleugenol nach Möglichkeit unter die Nachweisgrenzen gesenkt werden. Die Industrie habe mitgeteilt, dass erste Schritte zur Reduzierung unternommen worden seien.
Wie groß das Risiko für Verbraucher ist, die regelmäßig estragol- oder methyleugenol-haltige Lebensmittel verzehren, kann laut Institut nicht abgeschätzt werden. "Es dürfte je-doch wegen der relativ kleinen Aufnahmemengen dieser Stoffe nicht sehr hoch sein", hieß es. "Untersuchungen, die eine konkrete Gesundheitsgefährdung beim Menschen belegen, liegen bisher nicht vor." Aus Vorsorgegründen empfiehlt das Bundesinstitut jedoch den re-gelmäßigen und dauerhaften Verzehr der genannten Gewürze und Kräuter, der über den gelegentlichen Einsatz in der Küchenpraxis hinausgeht, einzuschränken. Schwellenwerte sind noch nicht festgelegt.
Für die krebsauslösende und erbgutschädigende Wirkung beider Stoffe könne kein Schwellenwert angenommen werden. Der Wissenschaftliche Ausschuss für Lebensmittel (SCF) der Europäischen Union habe deshalb auch keine gesundheitlich unbedenkliche tägliche Aufnahmemenge für Estragol und Methyleugenol festgelegt. Nach Meinung des Bundesinstituts sollte der Gehalt der beiden Inhaltsstoffe in Lebensmitteln "aus Gründen der Vorsorge" so weit wie möglich verringert werden.